NUTZE DEN STEUERVORTEIL VOM FISKUS

Schätzungsweise 95 % aller Haushalte in Deutschland beschäftigen ihre Haushaltshilfe "schwarz". Dabei gibt es bereits durchaus Möglichkeiten, ganz offiziell eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Zum einen kannst Du diese direkt und unkompliziert selbst bei der Minijob-Zentrale anmelden oder Du beauftragst eine Firma und bezahlst ausschließlich die Leistungen, die Du erhältst ohne gleich selbst Arbeitgeber mit allen Pflichten zu werden. Wir finden, dass beides Vor- und Nachteile hat. In beiden Fällen jedoch, besteht die Möglichkeit, dass der Staat Dich dabei finanziell unterstützt und das zu 20 % bei einem maximalen Rechnungsbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR jährlich.

 

Sollten bei Dir in einem Jahr für eine Haushaltshilfe Kosten in Höhe von 2.000,00 EUR anfallen, so hast Du die Möglichkeit, dass sich dieser Betrag um 400,00 EUR ermäßigt, sobald Du dieses in Deiner Steuererklärung angibst. Maximal kannst Du so 800,00 EUR in einem Jahr sparen.

 

HAUSHALTSHILFEN BEI SCHWANGERSCHAFT ODER IM KRANKHEITSFALL